Stadt Dietikon Stadtkanzlei Medienmitteilung
Abschluss Verfahren Altlastensanierung Schellerareal
Betreffend der altlasten- und abfallrechtlichen Massnahmen auf dem ehemaligen Schellerareal hat die Stadt mit den betroffenen Parteien eine Vereinbarung betreffend der Kostenverteilung abgeschlossen. Sie verpfichtet sich darin, Fr. 5'451'953.00 der zu verteilenden Kosten in der Höhe von Fr. 19'058'729.00 für die Gesamtsanierung zu bezahlen.
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Abschluss Verfahren Altlastensanierung Schellerareal
Die Stadt Dietikon hat im Jahr 1979 das Schellerareal von der Scheller AG für rund 5.5 Mio. Franken erworben. Nach Betriebsaufgabe der Scheller AG und diversen Zwischennutzungen auf dem Areal, verkaufte die Stadt (Gemeinderatsbeschluss) das Grundstück im Jahr 2006 an die heutige Swiss Life AG zum Preis von Fr. 10'050'000.00, da es nicht mehr als Standort für das ursprünglich auf diesem Areal geplante Bezirksgebäude in Frage kam. Von diesem Verkaufspreis wurden 2 Mio. Franken zurückbehalten, welche erst nach abgeschlossener Altlastensanierung ausbezahlt werden sollen. Die Stadt verpflichtete sich im vom Gemeinderat am 20. März 2006 genehmigten Verkaufsvertrag nämlich, allfällige Mehrkosten, welche aus der absehbaren Altlastensanierung (Sanierung 1) erwachsen, vollumfänglich zu übernehmen.
Kurz nach dem Baustart durch die Swiss Life AG wurden im Frühjahr 2007 im östlichen Teil des Grundstücks weitere Schadstoffe in Form von Öl, CKW und Kerosole entdeckt, was zu einem unverzüglichen Baustopp sowie einer Umklassierung (von überwachungsbedürftig zu sanierungsbedürftig) im Altlastenkataster durch das Amt für Abfall, Energie und Luft (AWEL) führte. Gegen diese durch die Baudirektion des Kantons Zürich erlassenen Verfügungen betreffend Baustopp sowie altlastenrechtliche Umklassierung und damit verbundene Sanierungspflicht erhob die Stadt Dietikon am 16. April 2007 je Rekurs; zugleich wurde die Sistierung der beiden Rekursverfahren beantragt.
Um weitere Bauverzögerungen zu vermeiden, einigte sich die Stadt Dietikon mit der Swiss Life AG, den Standort zu sanieren, obwohl sie die Notwendigkeit dieser Altlastensanierung bezweifelt. Die von der Swiss Life AG vorfinanzierte Altlastensanierung (Sanierung 2) verursachte Kosten in der Höhe von 5.4 Mio. Franken.
Unter den involvierten Parteien, welche sich aus dem Kanton Zürich (Baudirektion bzw. AWEL), der Swiss Life AG sowie der Univar AG (ev. Rechtsnachfolgerin der Scheller AG) zusammensetzten, wurde zunächst vereinbart, dass die noch zu ermittelnden Kosten der Gesamtsanierung sowie die damit verbundenen Verhandlungen über die Kostenteilung, erst nach Abschluss aller Sanierungsarbeiten und dem Vorliegen sämtlicher Abrechnungen erfolgen soll.
Nach langwierigen Verhandlungen in den Jahren 2013 und 2014 konnten sich die Parteien schliesslich im Spätherbst 2014 auf eine einvernehmliche Regelung der Kostenverteilung einigen.
Die von den Parteien unterzeichnete Vereinbarung regelt die Verteilung der gesamten Sanierungskosten (Sanierung 1 und 2) in der Höhe von Fr. 19'058'729.00 per saldo aller Ansprüche. Die Stadt Dietikon verpflichtet sich darin insgesamt Fr. 7'451'956.00 zu übernehmen. Davon hat sie bereits Fr. 5'451'956.00 durch die Übernahme der Sanierungskosten, welche sich aus der vertraglichen Verpflichtung mit der Swiss Life AG (Verkaufsvertrag) ergaben (Sanierung 1), vorfinanziert. Die verbleibenden 2 Mio. Franken (inkl. MWST) sollen in Form eines Forderungsverzichts aus dem Verkaufsvertrag (Kaufpreisrestanz) mit der Swiss Life AG getilgt werden. Dieser Forderungsverzicht wurde im Rahmen des kantonalen Übergangsausgleichs angerechnet und wird der Stadt zurückerstattet.
Ferner verpflichtet sich die Stadt Dietikon die Kosten der künftigen Überwachung, welche auf einmalig max. Fr. 50'000.00 (inkl. MWST) veranschlagt werden, zu übernehmen. Schliesslich hat sich die Stadt verpflichtet, die beiden Rekurse aus dem Jahre 2007 zurückzuziehen. Der Restbetrag der Gesamtkosten wird durch den Kanton, die Swiss Life AG und die Univar AG getragen.
Die abgeschlossene Vereinbarung stellt insgesamt die bestmögliche Lösung für die Stadt Dietikon dar. Langjährige, komplexe Prozesse in verschiedenen (Rechtsmittel-)Verfahren und ungewissem Ausgang, sehr hohe Prozess- und Anwaltskosten können so vermieden werden. Das Schellerareal ist erfolgreich saniert, der grösste Teil des Untergrunds ist komplett von Altlasten befreit. Vor allem aber kann auch eine Gefährdung der Grundwasserfassungen im Langacker/Russacker durch Schadstoffe komplett ausgeschlossen werden, wie die Ergebnisse der Grundwasserüberwachung und der Tracerversuche inzwischen klar ergeben haben
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